Folgende Tätigkeiten gehören zum Berufsfeld des Fußpflegers-/in.
1. Fachgerechtes Schneiden der Nägel.
2. Abtragen von Nagelverdickungen ohne pathologischen Befund.
3. Sondieren der Nagelfalzen.
4. Abtragen von Hautverdickungen ohne pathologischen Befund.
5. Unblutiges entfernen von Hühneraugen.
6. Anleitung zur präventiven Fußgymnastik.
7. Durchführung präventiver Fußmassagen.
8. Anleitung zur häuslichen Pflege der Füße.
9. Beratung bei der Auswahl von Pflegemitteln.
10. Dekorative Pflege der Füße.
med. Fußpflege 35,- Euro
Hausbesuch - Pauschale 16,- Euro